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Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
Anforderungen


Anforderungen zur Qualitätssicherung


Medizinische Rehabilitation in geprüfter Qualität

Die akkreditierten Rehabilitationskliniken erfüllen folgende Mindestanforderungen:

  • Genehmigung zur Führung des Betriebes gemäß §30 der Gewerbeordnung
  • Die Klinik nimmt am Qualitätssicherungsprogramm eines gesetzlichen Leistungs-/Kostenträgers teil. Die geforderten Strukturmerkmale werden eingehalten und sind Grundlage dieser Akkreditierung.
  • Die jeweilige Hauptindikation wird von einem fest in der Klinik angestellten Facharzt geleitet.
  • Es können über die Hauptindikation hinausgehende, aber mit ihr im Zusammenhang stehende Nebenindikationen fachärztlich versorgt werden.
  • Die pflegerischen und ärztliche Betreuung rund um die Uhr ist gewährleistet.(inkl. Notfallversorgung)
  • Sämtliche therapeutischen Maßnahmen werden gemäß der jeweiligen Indikation von der Klinik verordnet und überwacht.
  • Die Patienten werden durch examinierte Krankenschwestern/-pfleger betreut.
  • Es bestehen Angebote zur Gesundheitsbildung für Angehörige.
  • Die Erstuntersuchung wird innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme durchgeführt.
  • Die Therapie für den Patienten beginnt am Tag der Aufnahme.
  • In der Klinik gibt es für die zu behandelnden Indikationen ein Therapiekonzept.
  • Die Behandlungen werden laufend dokumentiert.
  • Die Therapie wird bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt.
  • Es werden regelmäßig Besprechungen des Therapeutenteams durchgeführt.
  • Der Abschlußbericht für den Patienten wird nach Abreise unverzüglich erstellt.
  • Die Patientenbefragung wird ständig durchgeführt und ausgewertet.
  • Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist gewährleistet.