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Anforderungen zur Qualitätssicherung
Medizinische Rehabilitation in geprüfter Qualität
Die akkreditierten Rehabilitationskliniken erfüllen folgende Mindestanforderungen:
- Genehmigung zur Führung des Betriebes gemäß §30 der Gewerbeordnung
- Die Klinik nimmt am Qualitätssicherungsprogramm eines gesetzlichen Leistungs-/Kostenträgers teil. Die geforderten Strukturmerkmale werden eingehalten und sind Grundlage dieser Akkreditierung.
- Die jeweilige Hauptindikation wird von einem fest in der Klinik angestellten Facharzt geleitet.
- Es können über die Hauptindikation hinausgehende, aber mit ihr im Zusammenhang stehende Nebenindikationen fachärztlich versorgt werden.
- Die pflegerischen und ärztliche Betreuung rund um die Uhr ist gewährleistet.(inkl. Notfallversorgung)
- Sämtliche therapeutischen Maßnahmen werden gemäß der jeweiligen Indikation von der Klinik verordnet und überwacht.
- Die Patienten werden durch examinierte Krankenschwestern/-pfleger betreut.
- Es bestehen Angebote zur Gesundheitsbildung für Angehörige.
- Die Erstuntersuchung wird innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme durchgeführt.
- Die Therapie für den Patienten beginnt am Tag der Aufnahme.
- In der Klinik gibt es für die zu behandelnden Indikationen ein Therapiekonzept.
- Die Behandlungen werden laufend dokumentiert.
- Die Therapie wird bei Bedarf auch an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt.
- Es werden regelmäßig Besprechungen des Therapeutenteams durchgeführt.
- Der Abschlußbericht für den Patienten wird nach Abreise unverzüglich erstellt.
- Die Patientenbefragung wird ständig durchgeführt und ausgewertet.
- Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist gewährleistet.
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